Ein Baum auf dem eigenen Grundstück wirkt harmlos — bis ein Ast auf ein parkendes Auto oder einen Passanten fällt. Dann stellt sich schnell die Frage: Wer haftet? Die Antwort hängt maßgeblich davon ab, ob der Baum regelmäßig kontrolliert wurde.

Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen?

Wer einen Baum besitzt, muss dafür sorgen, dass von ihm keine Gefahr für andere ausgeht — das ist die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Dazu gehört, Bäume in angemessenen Abständen auf erkennbare Schäden zu kontrollieren: abgestorbene Äste, Pilzbefall, Rindenschäden oder Anzeichen von Instabilität.

⚠️ Wichtig: Kommt es zu einem Schaden und lässt sich nachweisen, dass keine regelmäßige Kontrolle stattgefunden hat, haftet in der Regel der Grundstückseigentümer — unabhängig davon, ob er den Schaden vorhersehen konnte.

Wie oft sollte kontrolliert werden?

  • Gesunde Bäume: in der Regel ein- bis zweimal jährlich, meist im belaubten und unbelaubten Zustand.
  • Nach Sturm oder Unwetter: zusätzliche Sichtkontrolle, unabhängig vom regulären Turnus.
  • Bäume mit erkennbaren Vorschäden: häufigere, ggf. fachlich begleitete Kontrolle.
  • Bäume an stark frequentierten Stellen (Gehwege, Parkplätze, Spielplätze): erhöhte Sorgfaltspflicht.

Reicht der eigene Blick, oder braucht es einen Fachmann?

Eine einfache Sichtkontrolle können Laien grundsätzlich selbst durchführen. Bei Auffälligkeiten — etwa Pilzbefall, Rissen oder toten Ästen — sollte jedoch eine fachkundige Einschätzung erfolgen. Wird ein Risiko übersehen, das ein Fachmann erkannt hätte, kann das im Schadensfall gegen den Eigentümer sprechen.

Kurz zusammengefasst
  • Grundstückseigentümer haften grundsätzlich für Schäden durch ihre Bäume
  • Regelmäßige, dokumentierte Kontrolle schützt im Streitfall
  • Nach Sturm zusätzlich kontrollieren, nicht nur im festen Turnus
  • Bei Auffälligkeiten lieber fachkundig prüfen lassen

Im Rahmen der Außenanlagenpflege übernehmen wir die Baumkontrolle für Sie — dokumentiert, damit Sie im Zweifel abgesichert sind.