"Unterhaltsreinigung" klingt technisch — gemeint ist die regelmäßige Reinigung der Bereiche, die alle Bewohner oder Nutzer eines Gebäudes gemeinsam nutzen. Hier ein Überblick, was typischerweise dazugehört.

Die typischen Bereiche

  • Treppenhaus: Kehren, Wischen, Geländer und Handläufe abwischen.
  • Eingangsbereich: Fußmatten, Glastüren, Klingeltableau.
  • Gemeinschaftsflächen: Waschküche, Kellerflure, Fahrradräume.
  • Aufzug: Kabine, Bedienfeld, Spiegel (falls vorhanden).
  • Müllstandplätze: Reinigung und Kontrolle auf ordnungsgemäße Nutzung.

Wie oft wird gereinigt?

Der Rhythmus hängt von Objektgröße und Nutzungsintensität ab — von wöchentlich bis mehrmals pro Woche bei stark frequentierten Gebäuden. Für die meisten Wohnanlagen ist ein wöchentlicher Rhythmus üblich, bei Gewerbeimmobilien oft häufiger.

Was gehört nicht automatisch dazu?

Fensterreinigung, Grundreinigung nach Bauarbeiten oder die Reinigung privater Wohnungen sind in der Regel gesonderte Leistungen. Der genaue Umfang der Unterhaltsreinigung sollte im Vertrag klar definiert sein, damit später kein Streit über "was gehört eigentlich dazu" entsteht.

Kurz zusammengefasst
  • Unterhaltsreinigung umfasst die gemeinschaftlich genutzten Bereiche eines Gebäudes
  • Rhythmus richtet sich nach Objektgröße und Nutzungsintensität
  • Ein klar definierter Leistungsumfang im Vertrag vermeidet spätere Missverständnisse

Im Rahmen unseres Facility Managements übernehmen wir die Unterhaltsreinigung mit klar dokumentiertem Leistungsumfang — abgestimmt auf Ihr Objekt.