Die Frage kommt spätestens beim ersten Glatteis auf: Wer haftet eigentlich, wenn vor dem Grundstück jemand ausrutscht? Die Antwort hat mehrere Ebenen — hier die wichtigsten im Überblick.
Grundsatz: Die Verkehrssicherungspflicht
Grundstückseigentümer sind grundsätzlich verpflichtet, öffentlich zugängliche Wege auf ihrem Grundstück verkehrssicher zu halten — dazu gehört Räumen und Streuen bei Glätte, innerhalb der jeweiligen kommunalen Satzungszeiten. Diese Pflicht kann per Satzung teilweise auf Eigentümer übertragen sein, je nach Kommune.
Was passiert bei Beauftragung eines Winterdienstes
- Die Pflicht wird vertraglich übertragen — der beauftragte Betrieb übernimmt die Verkehrssicherungspflicht im vereinbarten Umfang
- Dokumentation wird entscheidend — im Streitfall zeigt sie, dass rechtzeitig geräumt wurde
- Der Umfang muss klar vereinbart sein — welche Flächen, welche Zeiten, welcher Auslöser (z. B. ab welcher Schneemenge)
Warum Dokumentation der wichtigste Schutz ist
Im Streitfall zählt vor allem eines: Kann nachgewiesen werden, dass zum fraglichen Zeitpunkt geräumt und gestreut wurde? Ein seriöser Winterdienst dokumentiert jeden Einsatz mit Uhrzeit und Umfang — das ist im Zweifel der entscheidende Unterschied zwischen "wir haben rechtzeitig reagiert" und einer offenen Haftungsfrage.
- Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Eigentümer
- Bei Beauftragung wird sie vertraglich auf den Winterdienst übertragen
- Lückenlose Dokumentation ist im Streitfall der entscheidende Nachweis
Wir dokumentieren jeden Einsatz — damit Sie im Zweifel einen klaren Nachweis haben, statt nur ein gutes Gefühl.
